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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Oberlandbrennerei Marko Wolfgang Schnürch, Anna Rosina Schnürch GbR

1. Geltungsbereich, Anerkennung der Teilnahmebedingungen, Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen der Oberlandbrennerei Marko Wolfgang Schnürch, Anna Rosina Schnürch GbR (im Folgenden - Oberlandbrennerei -). Mit Gewinnspielen sind ebenso Verlosungen oder Preisausschreiben gemeint.

Oberlandbrennerei
Marko Wolfgang Schnürch, Anna Rosina Schnürch GbR
Herwarthstr. 2
83661 Lenggries

Vertreten durch:
Annerose Schnürch
Marko Schnürch

Kontakt:
Telefon: +49 179 1346333
E-Mail: info@oberlandbrennerei.de

(2) Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel der Oberlandbrennerei erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich diese Teilnahmebedingungen an.

(3) Ergänzend gelten die in der jeweiligen Gewinnspielbeschreibung veröffentlichten besonderen Teilnahmebedingungen. Bei
Widersprüchen gehen diese den allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.

(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook/Meta oder sonstigen Dritten und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

2. Teilnahmeberechtigung

(1) Eine Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich.

(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: Mitarbeiter der Oberlandbrennerei und deren Angehörige sowie Kooperationspartner des Gewinnspiels, sofern vorhanden, und Personen, die an der Umsetzung des Gewinnspiels beteiligt sind oder waren.

(3) Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen, insbesondere unter verschiedenen Identitäten, sind unzulässig und führen zum Ausschluss.

(4) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist NICHT an den Kauf einer Ware oder einer Dienstleistung, an ein Newsletter-Abonnement, an eine Spende oder Vergleichbares gebunden.

3. Dauer und Ablauf des Gewinnspiels

(1) Das Gewinnspiel beginnt und endet zur jeweils veröffentlichten Zeit. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich.

(2) Die Teilnahme erfolgt durch die in der Veröffentlichung genannten Weise, zum Beispiel durch Ausfüllen einer Gewinnkarte mit Kontaktinformationen und anschließendem Einwurf in eine Losbox vor Ort oder über die jeweilige angekündigte Vorgehensweise auf den Social-Media-Kanälen, auf der Website oder im Newsletter/in der E-Mail der Oberlandbrennerei. Andere Teilnahmewege als die in der jeweiligen Veröffentlichung angegebenen, wie zum Beispiel Telefon oder der Postweg, sind ausgeschlossen.

(3) Ist eine Gewinnfrage angegeben, muss diese beantwortet bzw. die richtige Antwort angekreuzt werden. Sind bestimmte Mindestangaben zu machen (z. B. Kontaktdaten im Gewinnfall), müssen diese vollständig übermittelt werden.

(4) Gewinner werden durch Zufallsprinzip ermittelt. Bei Gewinnspielen ohne Gewinnfrage gilt ein Gewinner mit Ziehung als ermittelt. Bei Gewinnspielen mit Gewinnfrage wird nach Ziehung die Antwort überprüft. Nur wenn diese richtig ist, gilt der Gewinner durch die Ziehung als ermittelt. Ist diese falsch, wird erneut gezogen, bis alle Gewinner ermittelt sind. Bei Gewinnspielen mit Schätzangabe gewinnen die Teilnehmer, die am dichtesten an der jeweiligen Antwort liegen. Bei gleichen Schätzangaben entscheidet das Los. Bei Gewinnspielen mit Handlungsaufforderung (z. B. Abonnieren des Kanals und Kommentieren eines Posts auf Instagram) wird unter den Teilnehmern (kommentierende Personen) nach Ziehung überprüft, ob der Aufforderung entsprochen wurde (z. B. Kanal wurde abonniert). Ist dies nicht der Fall, wird erneut gezogen, bis alle Gewinner ermittelt sind. 

4. Gewinne

(1) Die Gewinne werden in der jeweiligen Veröffentlichung beschrieben.

(2) Die Gewinnübergabe findet nach der Gewinnermittlung statt. Bei Vor-Ort-Gewinnspielen werden die Gewinne gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises auf Wunsch vor Ort übergeben (Alterscheck). Alternativ werden die Gewinne per Post an die angegebene bzw. im Anschluss erfragte Adresse verschickt. Etwaige von den Gewinnern zu übernehmende Versandkosten werden vorab in der jeweiligen Veröffentlichung beschrieben. Alkoholische Gewinne werden ausschließlich an volljährige Personen unter Beachtung der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften übergeben.

(3) Bei Gewinnspielen über die Social-Media-Kanäle der Oberlandbrennerei werden die Gewinner über den jeweiligen Kanal informiert bzw. angeschrieben, sofern diese Funktion möglich ist.

(4) Eine Barauszahlung oder ein Umtausch sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar.

(5) Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des Gewinners, bei ausbleibender Rückmeldung des Gewinners oder bei Nichtannahme des Gewinns durch den Gewinner nach Ablauf von 28 Tagen, gerechnet ab der ersten Veröffentlichung des Gewinners. Die Oberlandbrennerei ist dann berechtigt, einen Ersatzgewinner zu ziehen.  

5. Ausschluss von Teilnehmern

(1) Die Oberlandbrennerei behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren oder zu manipulieren versuchen oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

(2) Die Oberlandbrennerei kann Teilnehmer ausschließen, wenn diese sich – unabhängig vom Zusammenhang mit dem Gewinnspiel – öffentlich strafbar oder in sonstiger Weise beleidigend, diskriminierend, rassistisch, antisemitisch, volksverhetzend oder menschenverachtend äußern oder verhalten.

6. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Wird nachträglich festgestellt, dass ein Ausschlussgrund nach Ziffer 5 vorliegt oder eine Person nach Ziffer 2 nicht teilnahmeberechtigt war, kann die Oberlandbrennerei diese von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

7. Veröffentlichung von Namen

Sofern dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist, kann der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens veröffentlicht werden. Eine weitergehende Veröffentlichung erfolgt nur nach Einwilligung.

8. Abbruch des Gewinnspiels

Die Oberlandbrennerei behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer
Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen dann keine Ansprüche gegen den Gewinnspiel-Veranstalter zu.

9. Haftung

(1) Die Oberlandbrennerei haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte geäußert und verbreitet
werden.

(2) Die Oberlandbrennerei übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden, richtig bzw. vollständig sind.

(3) Die Oberlandbrennerei haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die Oberlandbrennerei bzw. deren Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

(4) Für verloren gegangene oder verspätete Teilnahmen übernimmt die Oberlandbrennerei keine Haftung.

10. VERHÄLTNIS ZWISCHEN ALLGEMEINEN
TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND GEWINNSPIELBESCHREIBUNG

Im Falle von Widersprüchen zwischen den allgemeinen Teilnahmebedingungen und der jeweiligen Gewinnspielbeschreibung geht die Gewinnspielbeschreibung vor.

11. Änderung der Teilnahmebedingungen

Die Oberlandbrennerei behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Änderungen erfolgen nur, soweit sie
erforderlich sind und Teilnehmer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

12. Datenschutz

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung, die hier eingesehen werden kann.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

(3) Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Gewinnermittlung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche.

14. Gewinnspielanbieter

Anbieter des Gewinnspiels ist:

Oberlandbrennerei
Marko Wolfgang Schnürch, Anna Rosina Schnürch GbR
Herwarthstr. 2
83661 Lenggries

Stand: Juli 2026